Eine weitgehend freie Markwirtschaft bringt besondere Problemsituationen mit sich.

Anbieter von Leistungen oder Produkten, die zueinander im Wettbewerbsverhältnis stehen, sollen im Interesse ihrer Mitbewerber, aber auch im Interesse der Endverbraucher, dazu veranlasst werden, sich bei der Werbung für ihre Produkte und bei der Präsentation an die Regeln der Lauterkeit zu halten.

Das „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ ist deshalb eines der wichtigsten Regelwerke im Bereich des Wettbewerbsrechts, zu dem auch der wichtige Bereich des Kartellrechts gehört. Große Firmen und Konzerne sollen den Wettbewerb und das Marktverhalten nicht dadurch bestimmen können, dass sie durch Fusionen marktbeherrschende Positionen erwerben und diese zur Durchsetzung eigener Interessen auf Kosten von Verbrauchern und Mitbewerbern ausnutzen.

Zu den wichtigen wettbewerbsrechtlichen Gesetzen gehören auch die Preisangabenverordnung und das Heilmittelwerbegesetz, die konkrete Bestimmungen für verschiedene besonders wichtige Bereiche des Wettbewerbs enthalten.

Schutzfähig oder nicht? Wir finden es heraus. 

Ob eine geistige Schöpfungsleistung vorliegt oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Nicht jeder aufgeschriebene Satz unterliegt dem Urheberrecht, nicht jeder gemalte Strich ist ein Kunstwerk. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
Ob die Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe ausreicht, dass jemand Ansprüche gegen Sie geltend machen darf, erkennt Ihr Fachanwalt Steffen Koch.

 

Wer sich mit fremden Federn schmückt ...
... gehört bestraft. Das ist nicht erst seit Guttenberg so. Ob sich ein Rechtsstreit für Sie lohnt, erkennt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit sicherem Blick. Steffen Koch ist auch auf dem Fachgebiet Urheberrecht Ihr Anwalt für alle Fälle.