Im Mittelpunkt des Medien- und Presserechts steht der Interessenausgleich zwischen der verfassungsmäßig garantierten Freiheit der Berichterstattung in Presse und Medien und dem Anspruch des Einzelnen auf Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte.

In jedem Einzelfall ist eine Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit am Erhalt der Informationsfreiheit und den höchstpersönlichen Rechten des Bürgers wie Recht am eigenen Bild oder Namensrecht notwendig. Wichtigstes Prinzip ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Auch die Einhaltung von urheberrechtlichen und markenrechtlichen Bestimmungen nimmt im Medien- und Presserecht einen breiten Raum ein. Die Bedeutung des Medien- und Presserechts hat mit der zunehmenden Ausbreitung des Internets auch für Privatpersonen zugenommen.

Wichtige Vorschriften des Medien- und Presserechts sind das Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag. Typische Anspruchsformen sind Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Richtigstellung, Widerruf und Veröffentlichung von Gegendarstellungen. Presserechtliche Abmahnungen gehen dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Presserecht voraus.

Schutzfähig oder nicht? Wir finden es heraus. 

Ob eine geistige Schöpfungsleistung vorliegt oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Nicht jeder aufgeschriebene Satz unterliegt dem Urheberrecht, nicht jeder gemalte Strich ist ein Kunstwerk. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
Ob die Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe ausreicht, dass jemand Ansprüche gegen Sie geltend machen darf, erkennt Ihr Fachanwalt Steffen Koch.

 

Wer sich mit fremden Federn schmückt ...
... gehört bestraft. Das ist nicht erst seit Guttenberg so. Ob sich ein Rechtsstreit für Sie lohnt, erkennt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit sicherem Blick. Steffen Koch ist auch auf dem Fachgebiet Urheberrecht Ihr Anwalt für alle Fälle.