Im Mittelpunkt des Medien- und Presserechts steht der Interessenausgleich zwischen der verfassungsmäßig garantierten Freiheit der Berichterstattung in Presse und Medien und dem Anspruch des Einzelnen auf Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte.
In jedem Einzelfall ist eine Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit am Erhalt der Informationsfreiheit und den höchstpersönlichen Rechten des Bürgers wie Recht am eigenen Bild oder Namensrecht notwendig. Wichtigstes Prinzip ist dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Auch die Einhaltung von urheberrechtlichen und markenrechtlichen Bestimmungen nimmt im Medien- und Presserecht einen breiten Raum ein. Die Bedeutung des Medien- und Presserechts hat mit der zunehmenden Ausbreitung des Internets auch für Privatpersonen zugenommen.
Wichtige Vorschriften des Medien- und Presserechts sind das Telemediengesetz und der Rundfunkstaatsvertrag. Typische Anspruchsformen sind Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Richtigstellung, Widerruf und Veröffentlichung von Gegendarstellungen. Presserechtliche Abmahnungen gehen dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Presserecht voraus.