Im Regelungsbereich des Markenrechts geht es darum, spezielle Bezeichnungen für bestimmte Dienstleistungen oder Waren vor missbräuchlicher Verwendung durch nicht befugte Mitbewerber eines Anbieters zu schützen.

Grundvoraussetzung für markenrechtlichen Schutz ist die Eintragung als Marke beim Deutschen Markenamt. Eintragungsfähig sind außer Wortmarken auch Bildmarken oder zusammengesetzte Marken. Sogar Farbmarken und Geruchsmarken sind zulässig, wenn sie eine ausreichende Unterscheidung der von ihnen bezeichneten Produkte ermöglichen.

Das Markenrecht ist ebenso wie das Namensrecht und das Recht der Firmenbezeichnungen ein Teil des übergeordneten Kennzeichenrechts. Das Schutzbedürfnis im Bereich des Markenrechts hat mit der Ausbreitung des Internets in den geschäftlichen und privaten Bereich deutlich zugenommen. Zu Markenrechtsverletzungen kann es durch Werbemaßnahmen von konkurrierenden Mitbewerbern kommen.

Suchmaschinen bieten besondere Werbeformen an, die zu markenrechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Verwechslungsgefahr und Irreführung sind dabei Themen, die von den Gerichten immer wieder bearbeitet werden müssen.

Schutzfähig oder nicht? Wir finden es heraus. 

Ob eine geistige Schöpfungsleistung vorliegt oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Nicht jeder aufgeschriebene Satz unterliegt dem Urheberrecht, nicht jeder gemalte Strich ist ein Kunstwerk. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
Ob die Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe ausreicht, dass jemand Ansprüche gegen Sie geltend machen darf, erkennt Ihr Fachanwalt Steffen Koch.

 

Wer sich mit fremden Federn schmückt ...
... gehört bestraft. Das ist nicht erst seit Guttenberg so. Ob sich ein Rechtsstreit für Sie lohnt, erkennt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit sicherem Blick. Steffen Koch ist auch auf dem Fachgebiet Urheberrecht Ihr Anwalt für alle Fälle.