Im Regelungsbereich des Markenrechts geht es darum, spezielle Bezeichnungen für bestimmte Dienstleistungen oder Waren vor missbräuchlicher Verwendung durch nicht befugte Mitbewerber eines Anbieters zu schützen.
Grundvoraussetzung für markenrechtlichen Schutz ist die Eintragung als Marke beim Deutschen Markenamt. Eintragungsfähig sind außer Wortmarken auch Bildmarken oder zusammengesetzte Marken. Sogar Farbmarken und Geruchsmarken sind zulässig, wenn sie eine ausreichende Unterscheidung der von ihnen bezeichneten Produkte ermöglichen.
Das Markenrecht ist ebenso wie das Namensrecht und das Recht der Firmenbezeichnungen ein Teil des übergeordneten Kennzeichenrechts. Das Schutzbedürfnis im Bereich des Markenrechts hat mit der Ausbreitung des Internets in den geschäftlichen und privaten Bereich deutlich zugenommen. Zu Markenrechtsverletzungen kann es durch Werbemaßnahmen von konkurrierenden Mitbewerbern kommen.
Suchmaschinen bieten besondere Werbeformen an, die zu markenrechtlichen Auseinandersetzungen führen können. Verwechslungsgefahr und Irreführung sind dabei Themen, die von den Gerichten immer wieder bearbeitet werden müssen.