Das IT-Recht und das Internetrecht werden gerne auch als „Recht der neuen Medien“ bezeichnet.

Die besonderen Gegebenheiten im Internet machen besondere gesetzliche Bestimmungen erforderlich. Der auf dem Gebiet von IT- und Internetrecht tätige Jurist verfügt gleichzeitig über außergewöhnlich gute Kenntnisse im Vertragsrecht und über ein gut ausgebildetes Verständnis für komplizierte technische Zusammenhänge.

Hauptaufgabe im IT-Recht ist die sichere Gestaltung von Verträgen im Bereich von Software, Pflege und Support. Neue Aufgabenstellungen wie IT-Outsourcing und Cloud Computing ergeben sich immer wieder aus den Fortschritten, die durch Weiterentwicklung von Computertechnik und Programmierung möglich gemacht werden.

Die Gestaltungsmöglichkeiten für IT-Verträge sind so vielschichtig wie die technischen Möglichkeiten. Im Internet stehen Auseinandersetzungen über Domains im Vordergrund. Zum Streitgegenstand können Namen, Bezeichnungen und Veröffentlichungen solcher Domains sein.
Auch die Rechtsstreitigkeiten, die sich im Rahmen der Nutzung von sozialen Netzwerken ergeben, gehören in den Fachbereich des auf Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalts.

 

Schutzfähig oder nicht? Wir finden es heraus. 

Ob eine geistige Schöpfungsleistung vorliegt oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Nicht jeder aufgeschriebene Satz unterliegt dem Urheberrecht, nicht jeder gemalte Strich ist ein Kunstwerk. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
Ob die Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe ausreicht, dass jemand Ansprüche gegen Sie geltend machen darf, erkennt Ihr Fachanwalt Steffen Koch.

 

Wer sich mit fremden Federn schmückt ...
... gehört bestraft. Das ist nicht erst seit Guttenberg so. Ob sich ein Rechtsstreit für Sie lohnt, erkennt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit sicherem Blick. Steffen Koch ist auch auf dem Fachgebiet Urheberrecht Ihr Anwalt für alle Fälle.