Urheberrechtsverletzung? Geistiges Eigentum ist wertvoll!

Sie haben gegrübelt, Sie haben geschrieben, Sie haben gearbeitet - und plötzlich finden Sie Ihr Werk in den Medien unter einem fremden Namen. Das kann teuer werden - für den Dieb.

Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Vierzeiler, einen kleinen Liedtext oder eine große wissenschaftliche Abhandlung handelt. 


Abmahnungen im Urheberrecht

Oder wurden Sie gar selbst wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt und haben eine unglaubliche Geldforderung erhalten? Wenn Sie der Meinung sind, dass der vermeintliche Urheber maßlos übertreibt, dann hilft Ihnen Rechtsanwalt Steffen Koch, die Schadenersatzforderung abzuwenden oder zu minimieren.

Wir prüfen gründlich, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und kümmern uns um alle notwendigen rechtlichen Schritte. Unterlassung oder Schadenersatz?

Als Spezialist für Urheberrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Steffen Koch bei der Wahrnehmung und Einforderung Ihres guten Rechts. Tel. 0228/422660

Schutzfähig oder nicht? Wir finden es heraus. 

Ob eine geistige Schöpfungsleistung vorliegt oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Nicht jeder aufgeschriebene Satz unterliegt dem Urheberrecht, nicht jeder gemalte Strich ist ein Kunstwerk. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
Ob die Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe ausreicht, dass jemand Ansprüche gegen Sie geltend machen darf, erkennt Ihr Fachanwalt Steffen Koch.

 

Wer sich mit fremden Federn schmückt ...
... gehört bestraft. Das ist nicht erst seit Guttenberg so. Ob sich ein Rechtsstreit für Sie lohnt, erkennt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit sicherem Blick. Steffen Koch ist auch auf dem Fachgebiet Urheberrecht Ihr Anwalt für alle Fälle.