Glossar der auf dieser Seite genutzten Begriffe
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Begriff | Definition |
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Schutzfähiges Werk | Urheberrechte werden traditionell mit Kunstwerken, literarischen Leistungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen in Verbindung gebracht. Die dazu in § 2 UrhG enthaltene Aufzählung von möglichen Formen schutzfähiger Werke zeigt, dass inzwischen die Anforderungen an solche Werke sich verändert haben. Als schutzfähiges Werk kann anerkannt werden, was aufgrund einer kreativen Regung des jeweiligen Erschaffers zustande gekommen ist. Diese Kreativität muss nicht mehr unbedingt auf Kunst oder Wissenschaft ausgerichtet sein. Auch die kreative Gestaltung einer Landkarte macht diese zu einem individuellen, schutzwürdigen Werk, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Ein schutzwürdiges Werk muss mehr sein als eine handwerkliche Leistung. Ergebnisse eines rein technischen Prozesses sind auch dann keine schutzwürdigen Werke, wenn ihre Anfertigung viel Zeit benötigt. Schutzwürdige Werke müssen nicht unbedingt materiell erfassbar sein. |