Glossar der auf dieser Seite genutzten Begriffe
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Begriff | Definition |
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Erschöpfungsgrundsatz | Das Urheberrecht dient der Sicherung geistigen Eigentums, das sich in Form eines Werkes verdichtet hat. Nach dem in Deutschland und in den übrigen Mitgliedsländern der Europäischen Union geltenden Erschöpfungsgrundsatz kann sich der Urheber allerdings nur so lange auf seine besonderen Rechte am Werk berufen, bis er selbst das Werk auf den Markt bringt. Der Erschöpfungsgrundsatz gilt auch dann, wenn der Urheber die Lizenz, sein Werk wirtschaftlich zu nutzen, an einen Dritten veräußert. Wird eine solche, rechtmäßig zum Download erworbene Datei im Rahmen einer Filesharing-Börse Dritten zum Herunterladen angeboten, muss der Inhaber des Internet-Anschlusses mit einer Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten rechnen. |