Unterlassungsanspruch
Glossare
Begriff | Definition |
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Unterlassungsanspruch | Gegen unberechtigte Eingriffe in bestehende Urheberrechte steht dem Rechteinhaber ein Unterlassungsanspruch zu. Dieser Unterlassungsanspruch ergibt sich aus der Vorschrift des § 97 UrhG. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Schädiger, der einmal unbefugt in geschützte Urheberrechte eingriff, dies auch wieder tun kann. Wiederholungsgefahr ist nach der aktuellen Rechtsprechung sogar dann gegeben, wenn die beeinträchtigende Handlung über eine Webseite vorgenommen wurde, die vorübergehend nicht weiterbetrieben wird. Der Unterlassungsanspruch wird erstmals mit der urheberrechtlichen Abmahnung geltend gemacht. Um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen und damit den Rechtsgrund des Unterlassungsanspruchs aus der Welt zu schaffen, muss sich der Schädiger dem Rechteinhaber gegenüber in schriftlicher Form zur Unterlassung zukünftiger Übergriffe verpflichten. |