Im April 2014 ist eine neue Richtlinie der Europäischen Union in Kraft getreten, die die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften und das Verhältnis von Urhebern und Verwertungsgesellschaften zueinander regelt. Ziel der Europäischen Union ist dabei, die für die Verwertung von Urheberrechten wichtigen Bestimmungen innerhalb des Regelungsbereichs anzugleichen. 

In Deutschland gilt das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, das einige der neuen Ansätze der Richtlinie schon berücksichtigt.

Besteuerung von Weblinks durch spanische Gesetzesreform

Am 25.07.2014 wurde das Urheberrecht im spanischen Kongress novelliert. Ab sofort gilt der rechtliche Schutz von Urheberrechten dort auch für Hyperlinks oder Textzitate beliebiger Länge. Zur Nutzung der geschützten Inhalte müssen Nutzer hierfür eine Abgabe leisten. Wer dem zuwiderhandelt, riskiert hohe Geld- oder Haftstrafen. Mit dem neuen „Ley de Propriedad Intelectual“ – kurz LPI (Gesetz zum geistigen Eigentum) will Spanien dem illegalen Bezug digitaler Unterhaltungsinhalte den Kampf ansagen. Bislang liegt dort die Rate illegaler Downloads bei geschätzten 84 %.