Urheberrecht Abmahnung

Urheberrechtliche Abmahnungen können die Folge von Überschreitung der Verfügungsbefugnisse bei verschiedenen Tätigkeiten im Internet sein. In den am häufigsten auftretenden Konstellationen haben der abgemahnte Anschlussinhaber selbst oder seine Familienmitglieder durch das Installieren einer „Filesharing“- Software auf ihrem Endgerät an einer Tauschbörse im Internet teilgenommen und dort Dateien zum Tausch angeboten, die urheberrechtlich geschützt waren. Ein solcher Urheberrechtsschutz kann Musikdateien, aber auch Filme, Computerprogramme oder –spiele und E-Books oder Hörbücher betreffen. Zu beachten ist, dass der Urheberrechtsschutz nicht automatisch dann endet, wenn Filme oder Folgen einer Serie im frei empfangbaren Fernsehen gezeigt werden. Wer Folgen einer Fernsehserie unbefugt im Rahmen einer Filesharing-Tauschbörse anbietet, muss damit rechnen, eine urheberrechtliche Abmahnung zu erhalten. 

Auch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Fotos zur Gestaltung einer Internetseite, die nicht ausschließlich zu rein privaten Zwecken betrieben wird, kann eine urheberrechtliche Abmahnung zur Folge haben. 

 

Lassen Sie Abmahnungen prüfen

Urheberrechtliche Abmahnungen werden meistens von darauf spezialisierten Anwaltskanzleien in großer Zahl produziert. Die Einzelfallüberprüfung durch den auf dem Gebiet des Urheberrechts erfahrenen Anwalt des eigenen Vertrauens zahlt sich häufig aus. Energische Formulierungen sollen immer wieder darüber hinwegtäuschen, dass dargestellte Leitsätze aus der Rechtsprechung oftmals überholt sind oder nicht den im Einzelfall vorliegenden Voraussetzungen entsprechen.

Besonders wichtig ist es, sich vor der Abgabe der in einem Abmahnschreiben regelmäßig verlangten strafbewehrten Unterlassungserklärung von einem unabhängigen Anwalt beraten zu lassen. Durch die Unterschrift werden möglicherweise lebenslange Verpflichtungen begründet.

Schutzfähig oder nicht? Wir finden es heraus. 

Ob eine geistige Schöpfungsleistung vorliegt oder nicht, daran scheiden sich die Geister. Nicht jeder aufgeschriebene Satz unterliegt dem Urheberrecht, nicht jeder gemalte Strich ist ein Kunstwerk. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
Ob die Schöpfungs- oder Gestaltungshöhe ausreicht, dass jemand Ansprüche gegen Sie geltend machen darf, erkennt Ihr Fachanwalt Steffen Koch.

 

Wer sich mit fremden Federn schmückt ...
... gehört bestraft. Das ist nicht erst seit Guttenberg so. Ob sich ein Rechtsstreit für Sie lohnt, erkennt ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit sicherem Blick. Steffen Koch ist auch auf dem Fachgebiet Urheberrecht Ihr Anwalt für alle Fälle.